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25.01.2023

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Boxberg/O.L. zur Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2023

Gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07. 08. 1973 (BGBI. I S. 965), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. 12. 2008 (BGBI. I S. 2794) in Verbindung mit § 7 Abs. 3 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) vom 26.08.2004 (SächsGVBl. S.418, 2005 S. 306), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.11.2013 (SächsGVBl. S 822)  macht die Gemeinde Boxberg/O.L. folgendes bekannt.

Steuerfestsetzung:
Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B in der Gemeinde Boxberg/O.L. sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. Für diejenigen Schuldner der Grundsteuer, die im Kalenderjahr 2023 die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2022 zu entrichten haben und insoweit bis zum heutigen Tag keinen anders lautenden Bescheid erhalten haben, wird die Grundsteuer A und B hiermit durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Auf den bisherigen Steuerbescheiden wurden Sie darauf bereits mit folgender Formulierung hingewiesen: „Bitte beachten! Die Festsetzung gilt auch für Folgejahre bis zum Erhalt eines neuen Bescheides.“ Die Festsetzung erfolgt vorbehaltlich einer Änderung des Hebesatzes nach § 25 Abs. 3 GrStG und der Erteilung anders lautender schriftlicher Grundsteuerbescheide für 2023. Sollten die Grundsteuerhebesätze geändert werden oder ändern sich die Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge), werden gemäß § 27 Abs. 2 GrStG Änderungsbescheide erteilt. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen  Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Festsetzung der Grundsteuer kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Boxberg/O.L., Südstraße 4 in 02943 Boxberg/O.L., einzulegen.
Hinweis: Durch das Einlegen eines Widerspruches wird die Wirksamkeit des Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der Abgaben nicht aufgehalten.

Zahlungsaufforderung:
Die Höhe der Grundsteuerzahlung für 2023 sowie die Fälligkeiten sind entsprechend dem zuletzt ergangenen schriftlichen Grundsteuerbescheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zu entnehmen und  auf das angegebene Bankkonto der Gemeinde Boxberg/O.L. zu überweisen.

Bitte achten Sie unbedingt bei der Überweisung auf die Angabe des Kassenzeichens.

Bei denjenigen Steuerschuldnern, die für die Grundsteuer A und B eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden die Beträge zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen abgebucht. Sollte sich die hinterlegte Bankverbindung geändert haben, ist diese Änderung der Gemeindekasse noch vor den Fälligkeiten mitzuteilen.

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