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25.01.2023

Öffentliche Bekanntmachung für Hundehalter

Gemäß § 1 der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer vom 03. Dezember 2018 der Gemeinde Boxberg/O.L. öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt  Nr. 12/2018 S. 8 - 10  der Gemeinde Boxberg/O.L., wird die Hundesteuer als gemeindliche Jahressteuer erhoben. Die Halter von Hunden werden hiermit aufgefordert die Hundesteuern für das Jahr 2023 auf Grundlage des zuletzt erlassenen Hundesteuerbescheides zu entrichten.

Hundehalter, welche für die Hundesteuer eine Einzugsermächtigung erteilt haben,  wird diese zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen von der Gemeindekasse abgebucht.

Sollte sich die hinterlegte Bankverbindung geändert haben, ist diese Änderung der Gemeindekasse noch vor den Fälligkeiten mitzuteilen.

Aus gegebenem Anlass möchten wir auf den § 14 (Ordnungswidrigkeiten) der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer vom 03. Dezember 2018 der Gemeinde Boxberg/O.L. verweisen: 

(1)   Ordnungswidrig nach § 6 Abs. 2 Ziffer 2 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes handelt, wer
-          seiner Meldepflicht  nach § 12 Abs. 1,2 und 4 dieser Satzung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt,
-          der Verpflichtung zum Anbringen der Hundemarke am Halsband des Hundes nach § 13 Abs. 3 nicht nachkommt.

(2) Gemäß § 6 Abs. 3 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes kann die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 10.000 €uro geahndet werden.

Die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer vom 03. Dezember 2018 ist bei Bedarf zu den ortsüblichen Sprechzeiten in der Gemeindeverwaltung Boxberg/O.L. Zimmer 13 einzusehen.

Kämmerei/Steuern